ÄNDERUNGEN IN DER ABWANDERUNG DER GESETZGEBUNG UND SEAT
« ZurückAm 06.07.2015 wurde in der «Rossijskaja Gaseta» FG N 199-FG vom 29. Juni 2015 veröffentlicht
Bitte beachten Sie die wichtigen Punkte:
1.Im Falle von Änderungen in der aktuellen Arbeitserlaubnis (einschließlich der Mitarbeiter der Kategorie «Experte») Passdaten des ausländischen Bürgers (Paßnummer, Vorname, Name) des ausländischen Staatsbürgers wird der og. ausländischer Bűrger innerhalb von 7 Werktagen ab dem Tag der Einreise in die Russische Föderation verpflichtet, sich bei der örtlichen Behörde FMS für die entsprechenden Änderungen in seiner Arbeitsgenehmigung zu wenden.
Bei der Beschaffung eines neuen Reisepasses ausserhalb der RF, werden 7 Werktage mit dem Datum der Ankunft in der Russischen Föderation gerechnet, sowie bei der Beschaffung des neuen Passes auf dem Territorium der Russischen Föderation läuft der Countdown ab dem Datum des Erhalts des Passes.
2. Im Falle der Notwendigkeit der Umsetzung einer anderen Erwerbstätigkeit , als in der vorhandenen Arbeitserlaubnis angegeben, kann sich der ausländische Mitarbeiter (einschließlich der Mitarbeiter der Kategorie «Experte») zu der lokalen FMS Behőrde für die entsprechenden Änderungen (Korrektur) in seiner Arbeitserlaubnis wenden.
3.FZ Nr. 199-FZ ergänzt das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (Artikel 18.10 und 18.15) und sieht Geldstrafen für einen ausländischen Bürger fűr die Umsetzung der, in seiner Arbeitserlaubnis oder in der Patentschift nicht angegebenen Erwerbstätigkeit (Fachrichtung, Arbeitsposition, Art der Arbeit), in der Russischen Föderation vor.
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Den vollständigen Text der FZ-199 finden Sie hier.
http://www.rg.ru/2015/07/06/koap-dok.html
Dieses Gesetz trat in Kraft am 06.07.2015
Für alle Fragen wenden Sie sich bitte an die Spezialisten der Firma Avanti Consulting.